Das Bundeskabinett hat am 26.10.2016 die Erhöhung des Mindestlohnes von derzeit brutto 8,50 Euro pro Zeitstunde auf brutto 8,84 Euro ab dem 01.01.2017 beschlossen.
Der Mindestlohn ist für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland verbindlich. Die bisherigen Ausnahmen (z.B. Praktikanten) sowie die geltenden Regelungen zu der Aufzeichnungspflicht für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte sowie Arbeitnehmer in den Branchen, die zur Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn verpflichtet sind (§2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes), gelten auch weiterhin.
Ein geringfügig Beschäftigter darf somit ab dem 01.01.2017 maximal 50,9 Stunden im Monat tätig sein, um die 450,00 Euro-Grenze nicht zu überschreiten.
Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche muss mindestens ein monatliches Festgehalt in Höhe von 1.532,27 Euro brutto erhalten.
Wir bitten Sie daher, die bisher getroffenen Vereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern zu überprüfen und gegebenenfalls an die neue Regelung anzupassen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.