Soforthilfen für Unternehmer in Schleswig-Holstein

Covid-19 -

Die Bundesregierung hat am 23.03.2020 finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten auf den Weg gebracht. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

  • bis 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass das vom Land Schleswig Holstein angekündigte Nothilfeprogramm kurzfristig starten kann. Es ist vorgesehen, dass die Antragstellung und Abwicklung in Schleswig-Holstein über die IB.SH erfolgt.

Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein und die IB.SH arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, eine kurzfristige Antragstellung zu ermöglichen. Wir bitten Sie noch um wenige Tage Geduld. Bitte sehen Sie derzeit von Rückfragen ab. Wir informieren umgehend, wenn die Antragstellung starten kann.

Folgendes schreibt derzeit die Investitionsbank Schleswig-Holstein auf ihrer Internetseite:

„Wir unterstützen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind. Ein Soforthilfeprogramm und ein Mittelstandssicherungsfonds für Unternehmen werden derzeit vorbereitet. Sobald Eckpunkte feststehen, informieren wir Sie umgehend an dieser Stelle. Wir bitten Sie noch um wenige Tage Geduld, bis Sie Anträge einreichen können.“

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