Verwirrte Gesichter in der Eisdiele. Ich kaufe eine Kugel Eis und erhalte daraufhin einen Beleg. Beim nächsten Kunden fällt mir auf, dass auch dieser einen Beleg erhält und so geht es immer weiter. Es dauert nicht all zu lange da stelle ich mir die Frage, welcher Sinn wohl dahinter steckt. Für eine Kugel Eis, ein Beleg? Ist das notwendig? So wird es in Zukunft aussehen, befürchten viele und treffen damit genau ins Schwarze. Schuld ist die Kassensicherungsverordnung, die zum 01. Januar 2020 in Kraft treten wird. Diese sorgt jetzt schon bei vielen für Gesprächsstoff. Doch warum kommt es überhaupt zur Kassensicherungsverordnung?
Die zunächst ,,neuerscheinende“ Verordnung wurde in der Politik schon lange beschlossen und bereits zum Teil am 22. Dezember 2016 eingeführt. Hintergedanke dabei ist, die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung einzuschränken beziehungsweise Manipulationen an der Kassensoftware grundsätzlich zu verhindern. Jeder von uns hat sicher schon einmal erlebt, dass wir die Bestellung beim Kellner in bar bezahlen und dieser dann das Geld direkt ins Portmonee legt. Was man jedoch nicht sieht, ob die Bestellung im Kassensystem erfasst wurde oder ob dies nicht der Fall ist. In Zusammenhang damit werden häufig das TSE und das BSI gebracht. Das TSE ist das Softwaresystem, welches ab dem 01. Januar 2020 als Manipulationsschutz der Kassen fungiert und die Kassendaten verschlüsselt. Das System soll die Echtheit der gespeicherten Daten gewährleisten und wurde als sogenanntes Sicherheitssystem vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt. Das BSI und das Finanzamt arbeiten also Hand in Hand gegen Steuerhinterziehung. Doch wie genau soll das funktionieren und wie sieht die Umsetzung aus?
Zunächst müssen alle Kassensysteme die technische Sicherheitseinrichtung TSE besitzen. Dieses System muss dann vom BSI zertifiziert werden. Das Sicherheitsmodul hält dann zukünftig Stornos und Änderungen fest und kann vom Finanzamt ausgewertet werden.
Zudem ist das Finanzamt auch bevollmächtigt unangekündigte Kassenkontrollen durchzuführen. An dieser Stelle – Zurück zum Anfang, wo die Problematik der Belegausgabepflicht angerissen wurde. Auch eine ungewohnte Erneuerung. Belege für alles und jeden. Für die Brötchen beim Bäcker und für die Kugel Eis in der Eisdiele. Wo man sonst gar nicht nach einem Beleg fragt, wird dieser einem schon freundlich über die Ladentheke gereicht. Die Belegausgabepflicht sieht vor, dass jeder Geschäftsvorfall in Form eines Beleges ausgestellt und ausgehändigt wird, selbst wenn dieser gleich oder später im Mülleimer landet. So soll es zukünftig schwieriger werden Stornierungen im Nachgang zu tätigen.
Zu guter Letzt wäre da noch die Kassenpflicht, was wiederum bedeutet, dass alle Kassen bis zum 31.01.2020 beim Finanzamt gemeldet sein müssen. Wird dies nicht gemacht, kann das strafbar sein. Trotz allen Debatten über die Kassenversicherungsverordnung, gibt es jedoch auch Grund zum Aufatmen. Vor allem für jene, die ihre Kasse nach dem 25. November 2010 gekauft haben und bei denen die technische Umsetzung noch nicht vorgenommen werden kann. Da sieht das Finanzamt vor, die Frist bis zum 01. Januar 2023 zu erweitern. Wie die Umsetzung am Ende wirklich funktioniert, werden wir dann mit Freude erwarten.