Antragsberechtigung (Frist endet am 31.08.2021):
- Unternehmensgründung bis 30.04.2020
- Keine Soloselbständigen/Freiberufler im Nebenerwerb (außer sie haben jemanden beschäftigt)
- Keine Doppelförderung, wenn Antrag auf November/Dezemberhilfe gestellt wurde. Neue Förderung erst ab Januar 2021 möglich.
- Liegt der Umsatz im Jahr 2020 bei mindestens 100% des Jahresumsatzes 2019, ist man nicht antragsberechtigt (Ausnahme möglich).
- Umsatzrückgang mindestens 30% im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019
- Umsatz:
Umsatz i.S.d. § 1 UStG
+ sonst. Leistungen § 3a UStG
+ übrige im Inland nicht steuerbaren Umsätze
+ erhaltene Anzahlungen
./. Notverkäufe von AV Corona-bedingt
./. innergem. Erwerb
./. USt-pflichtige Leistungsverrechnungen im Unternehmensverbund
= Umsatz i.S.d. Ü3 - Kein Umsatz: Sofort-/Überbrückungs-/November-/Dezemberhilfe, Schutzschirmzahlungen,
Versicherungsleistungen - Sonderregelung -Umsatz-: Kleine Unternehmen (weniger als 50 Vollzeitbeschäftigte und weniger als 10 Mio Jahresumsatz) sowie Soloselbständige oder Freiberufler können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.
Förderung:
Die Überbrückungshilfe 3 erstattet einen Anteil in Höhe von
- bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
Fixkosten:
- Bau- und Hygienemaßnahmen (schriftliches Hygienekonzept muss vorliegen) 20.000 € p.M.
(Sonderregelung: Kosten aus dem Zeitraum 03 bis 10/2020 können möglicherweise mit angesetzt werden) - Personalkosten 20% Pauschale, wenn nicht alle Mitarbeiter zu 100% im KUG sind
- Ausbildungskosten
- Handelsrechtliche Abschreibungen zu 50%
- Teilwertabschreibung Einzelhandel/Gastronomie
- Marketing/Werbekosten bis zur Höhe der Kosten aus 2019
- Digitalisierung bis zu 20.000 € für den gesamten Zeitraum
- Mieten und Pachten
- Sonstige Mieten
- Zinsen
- Leasingraten
- Instandhaltungskosten/Wartung (keine Ersatzbeschaffung)
- Strom/Gas/Wasser/Heizung/Reinigung/Hygiene (z.B. Schulung der Mitarbeiter für Hygienemaßnahmen, Kauf Luftfilteranlagen, Kauf von Zählgeräten, Maßnahmen für Außenbereich (Heizpilze, Zelte/ Pavillons))
- Grundsteuer
- Lizenzen
- Nicht vermeidbare feste Ausgaben (Telefon/Internet/Steuerberaterkosten/Müll/IHK/Vers./etc.)
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Stand: 17.02.2021.
Quelle und weiterführende Informationen: BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie