Gänseberg 5

22926 Ahrensburg

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Ausschnitt aus den FAQs zur Überbrückungshilfe 3

Förderzeitraum 11/2020 bis 06/2021 – 17. Februar 2021

Antragsberechtigung (Frist endet am 31.08.2021):

  1. Unternehmensgründung bis 30.04.2020
  2. Keine Soloselbständigen/Freiberufler im Nebenerwerb (außer sie haben jemanden beschäftigt)
  3. Keine Doppelförderung, wenn Antrag auf November/Dezemberhilfe gestellt wurde. Neue Förderung erst ab Januar 2021 möglich.
  4. Liegt der Umsatz im Jahr 2020 bei mindestens 100% des Jahresumsatzes 2019, ist man nicht antragsberechtigt (Ausnahme möglich).
  5. Umsatzrückgang mindestens 30% im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019
  6. Umsatz:
    Umsatz i.S.d. § 1 UStG
    + sonst. Leistungen § 3a UStG
    + übrige im Inland nicht steuerbaren Umsätze
    + erhaltene Anzahlungen
    ./. Notverkäufe von AV Corona-bedingt
    ./. innergem. Erwerb
    ./. USt-pflichtige Leistungsverrechnungen im Unternehmensverbund
    = Umsatz i.S.d. Ü3
  7. Kein Umsatz: Sofort-/Überbrückungs-/November-/Dezemberhilfe, Schutzschirmzahlungen,
    Versicherungsleistungen
  8. Sonderregelung -Umsatz-: Kleine Unternehmen (weniger als 50 Vollzeitbeschäftigte und weniger als 10 Mio Jahresumsatz) sowie Soloselbständige oder Freiberufler können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen.


Förderung:
Die Überbrückungshilfe 3 erstattet einen Anteil in Höhe von

Fixkosten:

  1. Bau- und Hygienemaßnahmen (schriftliches Hygienekonzept muss vorliegen) 20.000 € p.M.
    (Sonderregelung: Kosten aus dem Zeitraum 03 bis 10/2020 können möglicherweise mit angesetzt werden)
  2. Personalkosten 20% Pauschale, wenn nicht alle Mitarbeiter zu 100% im KUG sind
  3. Ausbildungskosten
  4. Handelsrechtliche Abschreibungen zu 50%
  5. Teilwertabschreibung Einzelhandel/Gastronomie
  6. Marketing/Werbekosten bis zur Höhe der Kosten aus 2019
  7. Digitalisierung bis zu 20.000 € für den gesamten Zeitraum
  8. Mieten und Pachten
  9. Sonstige Mieten
  10. Zinsen
  11. Leasingraten
  12. Instandhaltungskosten/Wartung (keine Ersatzbeschaffung)
  13. Strom/Gas/Wasser/Heizung/Reinigung/Hygiene (z.B. Schulung der Mitarbeiter für Hygienemaßnahmen, Kauf Luftfilteranlagen, Kauf von Zählgeräten, Maßnahmen für Außenbereich (Heizpilze, Zelte/ Pavillons))
  14. Grundsteuer
  15. Lizenzen
  16. Nicht vermeidbare feste Ausgaben (Telefon/Internet/Steuerberaterkosten/Müll/IHK/Vers./etc.)

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Stand: 17.02.2021.
Quelle und weiterführende Informationen: BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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