Ausschnitt aus den FAQs zur Neustarthilfe
Antragsberechtigung:
Soloselbständige aller Branchen, die
ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
weniger als einen Vollzeit-Ange
Förderzeitraum 11/2020 bis 06/2021 – 17. Februar 2021
Antragsberechtigung (Frist endet am 31.08.2021):
Förderung:
Die Überbrückungshilfe 3 erstattet einen Anteil in Höhe von
Fixkosten:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Stand: 17.02.2021.
Quelle und weiterführende Informationen: BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen