Ausschnitt aus den FAQs zur Neustarthilfe
Antragsberechtigung:
Soloselbständige aller Branchen, die
ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
weniger als einen Vollzeit-Ange
Förderzeitraum 11/2020 bis 06/2021 – 17. Februar 2021
Antragsberechtigung (Frist endet am 31.08.2021):
Förderung:
Die Überbrückungshilfe 3 erstattet einen Anteil in Höhe von
Fixkosten:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Stand: 17.02.2021.
Quelle und weiterführende Informationen: BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie