Ausschnitt aus den FAQs zur Neustarthilfe
Antragsberechtigung:
Soloselbständige aller Branchen, die
ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
weniger als einen Vollzeit-Ange
Frist: 31. Oktober 2022 – 14. März 2022
Wie Sie vielleicht bereits erfahren haben, wird die Bundesregierung Sie dieses Jahres auffordern, eine Steuererklärung für Ihren Grundbesitz zu erstellen.
Dies wird erforderlich, da durch das Bundesverfassungsgericht entschieden wurde, dass die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Ihre Grundsteuer zahlen Sie jährlich an die Stadt/Gemeinde, in der Sie ansässig sind. Die Kommune erlässt diesen Bescheid immer zu Beginn des Jahres für das gesamte Jahr.
Leider ist es so, dass für jedes Grundstück/Land, welches sich in Ihrem Eigentum befindet, eine eigene Steuererklärung erstellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen. Insgesamt sind es daher knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, die dieses Jahr einer eigenen Steuererklärung bedürfen.
Bei dieser Menge wird es daher nun Zeit zu handeln! Sie als Bürgerin und Bürger sind verpflichtet, diese Steuererklärung in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital beim Finanzamt einzureichen, daher ist ein frühzeitiges Zusammentragen der notwendigen Dokumente und Informationen sinnvoll.
Wir als Kanzlei stehen Ihnen selbstverständlich in dieser Sache zur Seite und werden die entsprechende Steuererklärung für Sie erstellen.
Mit uns haben Sie die Sicherheit, dass die Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist, korrekt ist. Wir sind gerne mit Ihnen im Austausch und helfen Ihnen in der Art und Weise, wie Sie es von uns gewohnt sind.
Wenn wir Sie unterstützen sollen, sprechen Sie uns gerne an.